Die vielen Mozartkugel-Nachahmungen führten schließlich zu einem von Paul Fürsts Nachfahren angestrengten Rechtsstreit, der sich mit den Namensrechten, nicht mit dem Rezept, befasste. Die Auseinandersetzungen betrafen zunächst nur Salzburger Konditoreibetriebe, dann auch die Konkurrenz aus Deutschland. Es kam schließlich zu einer Einigung: Die Konkurrenten müssen sich mit anderen Namen begnügen, so etwa die in Grödig bei Salzburg beheimatete Firma Mirabell mit Echte Salzburger Mozartkugeln oder der bayerische Anbieter Reber mit Echte Reber-Mozartkugeln.
1996 wurde ein Urheberstreit zwischen Fürst und einer Tochterfirma des Schweizer Lebensmittelkonzerns Nestlé – die eine „Original Austria Mozartkugel“ auf den Markt bringen wollte – in dritter Instanz entschieden: Nur die Produkte der Firma Fürst dürfen Original Salzburger Mozartkugel genannt werden
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